Immobilien verkaufen in Wuppertal
Energieausweis
  • Wir sorgen für die Erfüllung der rechtlichen Vorschriften.

Energieausweis – Die „EnEV“

(Energieeinsparverordnung)

Seit dem 1. Januar 2009 ist die Energieeinsparverordnung für alle Wohngebäude in Deutschland in Kraft. Somit besteht die Pflicht, bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung den jeweiligen Interessenten einen Energieausweis vorzulegen – nur Denkmäler sind von der Pflicht ausgenommen.

Wer bei einem Angebot – egal, ob Verkauf oder Vermietung – nicht unaufgefordert einen Energieausweis vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Gemäß dem Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz – EnEG) § 8 drohen Geldbußen von 5.000 Euro bis 50.000 Euro.

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